Bis zu 6.000€* Elektroprämie sichern!
Dank der neuen staatlichen Elektroförderung profitieren Sie jetzt bei der Bestellung eines Elektrofahrzeugs von Förderprämien von bis zu 6.000 €* – markenübergreifend und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Elektro-Angebote mit Förderung auf einen Blick.
Gerne prüfen wir für Sie persönlich, welche Förderhöhe für Sie möglich ist und erstellen Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit eine Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Prämienstaffel - diese Förderungen sind möglich
✔ Förderhöhe abhängig von Haushaltseinkommen und Anzahl an Kindern
✔ Förderung wird individuell geprüft
✔ Kombination mit Leasing- und Finanzierungsangeboten möglich
Sie sind sich unsicher, wie hoch Ihr Haushaltsjahreseinkommen ist? Beachten Sie Ihren Steuerbescheid oder berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen:
Unsere Angebote mit Förderung
ℹ ID.3 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik
Energieverbrauch kombiniert in kWh/100km; 15,2; Innenstadt: 11,3; Stadtrand: 11,9; Landstraße: 13,8; Autobahn: 19,9: CO2-Emission in g/km (kombiniert): 0. CO2-Klasse: A.
ℹ ID.4 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik
Energieverbrauch kombiniert In kWh/100km: 16,5; Innenstadt: 12,0; Stadtrand: 12,8; Landstraße: 14,9; Autobahn: 21,7; CO2-Emission in g/km (kombiniert): 0, CO2-Klasse: A
ℹ Skoda Elroq 85 82 kWh 210 kW 1-Gang Automatik
Energieverbrauch in kWh/100 km kombiniert: 15,2; Innenstadt: 11,6; Stadtrand 12,2; Landstraße: 13,9; Autobahn: 19,6; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
ℹ Skoda Enyaq 85 82 kWh 210 kW 1-Gang Automatik
Energieverbrauch in kWh/100 km kombiniert: 15,0; Innenstadt: 11,8; Stadtrand 12,3; Landstraße: 13,8; Autobahn: 19,0; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
FAQ – Elektroauto-Kaufprämie 2026
Welche Fahrzeuge sind förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Elektro- und Hybrid-Neufahrzeuge unabhängig vom Fahrzeugpreis..
Welches Datum ist für die Förderung ausschlaggebend?
Ausschlaggebend für die Prämienzahlung ist das Datum der Zulassung auf den/die Antragsteller*in, nicht das Kaufdatum.
Gilt die Elektroprämie auch für Leasingfahrzeuge?
Ja, die Elektroprämie gilt auch für Leasingfahrzeuge bei einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Welche Unterlagen benötige ich, um die Prämie zu beantragen?
Für den Antrag benötigen Sie die Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und die beiden letzten Steuerbescheide (maximal drei Jahre alt).
Gilt die Elektroprämie auch für RentnerInnen?
Ja, Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen und damit die Prämie beantragen.
Wie beantrage ich die Elektroprämie?
Die Beantragung erfolgt online über das zuständige Förderportal. Nach der Fahrzeugzulassung werden die erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Erst nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie ausgezahlt. Sie müssen für die Prämienhöhe zunächst in Vorleistung treten.
* Die Sonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro entspricht der staatlichen Elektroprämie für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 45.000 € bei einem Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Die Sonderzahlung ist vom Kunden vor Fahrzeugauslieferung zu erbringen. Nach Zulassung und Fahrzeugauslieferung muss die Prämie vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden. Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der tatsächlich gewährten sowie individuell möglichen Prämie. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Sonderzahlung in Form der eingerechneten Prämie ist vom Kunden auch zu leisten ist, wenn der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Weitere wichtige Informationen zu der staatlichen Kaufprämie finden Sie auf der Webseite des BKUKN.